„Ich habe da einen furchtbar blöden Nachbarn“

von Michael Drechsler

Klaus-Jürgen Wilhelm lacht leise, als er diesen Spruch zitiert. Wir wollen mit ihm über seine Tätigkeit als Friedensrichter sprechen. Und oft genug beginnen seine „Fälle“ mit einem Anruf beim Stadtbezirksamt mit diesen oder ähnlichen Worten. Und ob man da nicht etwas „machen könne“. Kann das Stadtbezirksamt nicht. Darf es auch gar nicht. Meist geht es um Nachbarschaftsstreitereien. Die Hecke ist zu hoch, der Baum steht zu dicht am Grundstücksrand. Solche Dinge. Wie gesagt, das Stadtbezirksamt kann und darf nicht. Aber es kann an Klaus-Jürgen Wilhelm verweisen.

Der Vierundsiebzigjährige ist Friedensrichter für Klotzsche, Weixdorf, Langebrück und Schönborn. Obwohl der Begriff Friedensrichter etwas irreführend ist. Klaus-Jürgen Wilhelm ist kein Jurist. Vor seiner Rente war der promovierte Diplomingenieur für Elektrotechnik bei ABB in Mannheim tätig. Sein Job führte ihn in viele verschiedene Länder. Lange lebte er in Frankreich und arbeitete im französischsprachigen Afrika. Nach seiner Pensionierung im Jahre 2005 zogen er und seine Frau der Familie hinterher. Sein Sohn hatte in Dresden studiert, war hier „hängengeblieben“. Zwei Enkel gibt es in Klotzsche mittlerweile zu betreuen. Spricht man mit ihm darüber, hat man das Gefühl, dass er in Dresden angekommen ist.

Das Amt des Friedensrichters hat auch seinen Teil dazu beigetragen. Ein Friedensrichter ist in erster Linie ein Vermittler. Bei nachbarschaftlichen Konflikten ist der Gang zum Gericht doch oft langwierig und teuer. Und oft werden Klagen abgewiesen, da sie für das Gericht schlicht zu banal sind. „Nicht von öffentlichem Interesse“ heißt die offizielle Begründung. Der Klagende hat nun die Möglichkeit, mit seinem Fall zum Friedensrichter (in den anderen Bundesländern Schiedsmann oder Schiedsfrau genannt) zu gehen und einen Antrag auf Schlichtung zu stellen.,. Die anschließende Ladung des Friedensrichters zu einem Gespräch mit  den „Kontrahenten“ ist allerdings nicht unverbindlich. Leistet der Antragsgegner der Ladung keine Folge, droht ein Bußgeld, das schon mal einhundert Euro betragen kann.

Klaus-Jürgen Wilhelms Credo in diesem Ehrenamt ist es, dass die Kontrahenten selbst eine Lösung finden müssen.  Hat man sich dann geeinigt, gibt es ein offizielles Protokoll mit einem Siegel des Friedensrichters und der Unterschrift der beiden Widersacher. Das lässt hin und wieder auch Lösungen zu, die so nicht im Nachbarschaftsrecht stehen. Vorausgesetzt, beide Parteien sind sich tatsächlich einig. Die Umsetzung der Einigung ist allerdings einklagbar. Klaus-Jürgen Wilhelm untersteht als Friedensrichter dem Amtsgericht und wurde dort auch in seiner Funktion vereidigt. Und natürlich wird er regelmäßig geschult. Ein Friedensrichter wird übrigens von den zuständigen Stadtbezirksbeiräten, in diesem Falle von denen aus Klotzsche, vorgeschlagen und durch den Stadtrat bestätigt. Ungefähr zehn Fälle bearbeitet er im Jahr. Wie gesagt, Nachbarschaftskonflikte. Familien- und arbeitsrechtliche Dinge fallen nicht in seine Zuständigkeit. Oftmals, so erzählt er, sind die Streitereien nur Ausdruck von tiefersitzenden, längerwierigen Konflikten.

„Manchmal hört man da Vorwürfe, dass sich schon die Großmutter des Beklagten unmöglich aufgeführt hätte“, so Klaus-Jürgen Wilhelm. Die etwas zu hoch geratene Hecke ist da oft nur der Auslöser. Hier kann es durchaus hilfreich sein zu versuchen, die  Uralt-Streitereien und mögliche Missverständnisse  aufzuarbeiten. . Dann wird  es  auch mit der Hecke wieder einfacher.. Es ist für ihn ein Erfolg, wenn die Streithähne – wenngleich oft auch widerwillig – beginnen, technische Möglichkeiten der Lösung ihres Problems zu diskutieren. Manchmal auch bei einem Ortstermin. Den macht der Friedensrichter allerdings ungern, da er für die Schlichtung doch eher neutrales Terrain bevorzugt. Das Stadtbezirksamt üblicherweise. Prinzipiell findet ein Verfahren übrigens dort statt, wo der Antragsgegner wohnt. Da es zumeist jedoch ohnehin um Nachbarschaftsstreitigkeiten geht, deckt sich dessen Wohnort aber oft mit dem des Antragstellers.

Hin und wieder verselbständigt sich ein Streit auch und entfernt sich von der eigentlichen Ursache. Klaus-Jürgen Wilhelm erinnert sich an einen Fall, in welchem es um einen ausgeschlagenen Zahn während eines Fußballspieles unter Kindern ging. So etwas passiert. „Die Eltern sind sich furchtbar in die Haare geraten, es ging um Böswilligkeit, verletzte Aufsichtspflicht und Schadensersatzansprüche.“ Auf seine Frage an die Jungs, wie sie das denn sehen, erntete er verständnislose Blicke. Sie würden doch längst wieder Fußball miteinander spielen und verstünden nicht, was das alles solle…

In wie vielen seiner Fälle es denn zu einer derartigen außergerichtlichen Einigung komme, wollen wir noch wissen.

Er schätzt, dass ihm das in siebzig bis achtzig Prozent der Fälle gelingt. Ein Anruf beim Stadtbezirksamt mit der Bitte um Vermittlung durch einen Friedensrichter lohnt sich offenbar.

Dies ist jetzt Klaus-Jürgen Wilhelms zweite Amtszeit. Wird es eine dritte geben? Er schüttelt den Kopf.

„Ich wäre dann achtundsiebzig.“  Er schmunzelt.

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